Laut aktueller Satzung kann…
1. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
2. Der Verein hat
a) Ordentliche Mitglieder
b) Ehrenmitglieder
c) Ehrenpräsidenten
d) Ehrenvorsitzender
3. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Aufnahmeanträge von Minderjährigen bedürfen stets der Zeichnung durch einen Erziehungsberechtigten. Nach Eingang des schriftlichen Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme in den Verein. Der Antragsteller wird mündlich oder schriftlich über das Ergebnis dieser Entscheidung informiert. Die Aufnahme erfolgt jeweils zum 1. eines Monats, in der Regel zum 1. des Monats nach der Antragstellung.
4. Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung solchen Personen verliehen werden, die sich um den Verein oder die Fischerei besonders verdient gemacht haben.
Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie sonstige Regelwerke sind in der Satzung des Sportfischerverein Primsweiler e.V. zu finden.
Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag
Erwachsene zahlen eine Aufnahmegebühr von 210,- € sowie einen Jahresbeitrag von 43€
Jugendliche zahlen eine Aufnahmegebühr von 105,- € sowie einen Jahresbeitrag von 31€
Die Aufnahmegebühr entfällt bei Antrag eines Kindes oder Ehepartners eines bestehenden Mitgliedes.
Mitgliedsantrag
Der Mitgliedsantrag kann hier heruntergeladen werden.