Angeln an den vereinseigenen Gewässern

Die Weiheranlage SFV Primsweiler e.V. dient in erster Linie dem Angelsport und der Freizeitgestaltung der Vereinsmitglieder. Es muss daher ein besonderes Anliegen aller Mitglieder des Vereins sein, das Vereinsgelände in jeder Weise zu pflegen und vor Schäden zu bewahren. Der Verein hat es sich zum Gebot gemacht, die gesetzlichen Bestimmungen der Fischereiordnung und des Tier- und Umweltschutzes einzuhalten. 

Jeder Angler ist gehalten, sich an dem Info-Kasten an der Fischerhütte zu informieren und ein Tagesschein mit Namen des Anglers und dem jeweiligen Datum in den dafür vorgesehenen Briefkasten einzuwerfen, bevor er seinen Angelplatz aufsucht.

Der gültige Jahresfischereischein und der Ausweis des Fischerreiverband Saar e.V.  muss beim Angeln am Weiher mitgeführt werden und die gesetzlichen Bestimmungen der Fischereiordnung und des Tier- und Naturschutzes sind einzuhalten.

Angeln an den Vereinsweihern

  • Beim Landen der Fische ist ein Unterfangkescher zu benutzen.
  • Ein Unterfangkescher ist stets mitzuführen. Gefangene Fische sind schonend zu behandeln, bzw. waidgerecht abzutöten. Fische dürfen am Gewässer nicht ausgeweidet werden.
  • Es darf mit zwei Ruten geangelt werden.
  • Jugendliche Angler dürfen nach den Regeln der Jugendordnung am Weiher fischen.
  • Gefangene Fische sind nur für den eigenen Verzehr zu verwenden und die Schonzeiten sind lt. Fischereiordnung einzuhalten.
  • Jeder im Weiher gefangene, nicht zum Verzehr mitgenommene Fisch, ist schonend abzuhaken und in den Weiher zurückzusetzen.
  • Textiler Setzkescher von mind. 3,50 m Länge und mind. 50 cm Durchmesser, zur Lebendhälterung der zum Eigenverzehr vorgesehene Fische.
  • Die Angelplätze sind sauber zu verlassen.
  • Die Landesfischereiordnung ist genauestens zu beachten.
  • Beim Angeln auf Hecht und Zander sind Blinker, Drillingshaken und Wobbler erlaubt.
  • Beim Angeln auf Forellen sind Spoon, Spinner und Gummiköder mit Einzelhaken erlaubt.
  • Beim allgemeinen fischen ist 1 Liter Futter mit allen Beimischungen erlaubt, Futterreste dürfen nicht in den Weiher geworfen, sondern müssen mitgenommen und anderweitig entsorgt werden.
  • Nach jeder Besatzmaßnahme ist das betreffende Gewässer für jegliches Fischen gesperrt. Über die Dauer der Sperrung entscheidet der Vorstand.
  • Uferbauten und Anpflanzungen sind zu schonen.
  • Wasserpflanzen dürfen, wenn nur mit Genehmigung und in Anwesenheit des Gewässerwartes entnommen werden.
  • Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln verboten! Bei teilweise offener Eisdecke wird das Gewässer von dem Vorstand gesperrt, oder freigegeben.
  • Hunde sind an der Leine zu führen. Das Baden der Hunde ist verboten. Hundekot ist sofort aufzusammeln und selbst zu entsorgen.
  • Das Begehen der Wege und der Weiheranlage geschieht auf eigene Gefahr. Durch den Verein wird keine Haftung übernommen.
  • Die Weisungen und Aufforderungen des Vorstandes sind von jedem Angler zu befolgen.
  • Das Schongebiet wurde speziell eingerichtet, um den Fischen einen besonders geschützten Bereich zu bieten.

Verboten ist:

  • Die Verwendung jeglicher elektronischen Hilfsmittel zur Ortung der Fische (z.B. Echolot).
  • Baden und Schlittschuhfahren.
  • Das Zelten über Nacht (Nur mit Genehmigung des Vorstandes erlaubt).
  • Das Abschneiden von Schilf, Wasserpflanzen, Büschen am Wasser.
  • Angeln mit lebendem Köderfisch.
  • Angeln mit Zwillings- oder Drillingshaken auf Friedfisch.
  • Das Reißen, Stechen, Harpunieren, die Verwendung von Netzen, sowie die Anwendung anderer nicht waidgerechten Maßnahmen.
  • In den gekennzeichneten Schongebieten ist das Angeln strengstens untersagt.

Gefischt werden darf:

01.11. – 31.03.: von 7.00 – 19.00 Uhr
01.04. – 31.10.: von 5.00 – 23.00 Uhr

Fangsoll und Schonmaße:        
1 Zander pro Woche – 45cm oder                        
3 Forellen pro Tag 25 cm oder                    
1 Karpfen pro Woche – 35 cm oder                    
2 Schleien pro Woche – 25 cm oder
10 Weißfische pro Tag

Raubfische außerhalb der Schonzeit (Hecht, Wels, Barsch) wie gefangen

Angeln an Prims und Theel

  • Hier gelten die gleichen Regeln wie an den Vereinsweihern
  • Zusätzlich darf nur mit einem gültigen Erlaubnisschein der Angelfreunde Schmelz geangelt werden. 
  • Auch hier sind die entsprechenden Schonzeiten und Schonmaße einzuhalten

 

Für mehr Informationen lesen Sie bitte die Weiherordnung

>> Gesetze <<